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AGeschäftsbedingungen Bootsverleih

Achtung! Der folgende Text ist eine Übersetzung aus dem Niederländischen. Übersetzungsfehler im Text vorbehalten.

Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Zuideinde.nl
Teil von V.O.F. Kiosk Koppers.

 

Postanschrift: Rev. ZU. Hylkemaweg 3 , 8355 CD Giethoorn
Handelskammer Nr.: Zwolle 05018709
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL008807449B01

Definitionen
Alle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Beträge enthalten die Umsatzsteuer.
In diesen Geschäftsbedingungen:

  • Der Vermieter: V.O.F. Kiosk Koppers, der einen Vertrag über die Bereitstellung eines Wasserfahrzeugs gegen Entgelt abschließt.
  • Der Mieter: die natürliche oder juristische Person, die einen Vertrag über die entgeltliche Nutzung eines Wasserfahrzeugs abschließt.
  • Der Mietvertrag: der Vertrag, in dem sich der Vermieter verpflichtet, dem Mieter gegen eine Gebühr die Nutzung eines Wasserfahrzeugs ohne Besatzung zu gestatten.

 

Die Vereinbarung

  • Der Vertrag kommt durch Annahme und Bezahlung des Angebots durch den Mieter zustande.
  • Im Falle einer elektronischen Beauftragung sendet der Vermieter dem Mieter eine elektronische Bestätigung.
  • Alle Bestimmungen, in denen der Mieter erwähnt wird, gelten sinngemäß für alle Mitreisenden oder Dritte, die das Boot mit Zustimmung des Mieters benutzen. (Im Übrigen darf der Mieter das Wasserfahrzeug nicht ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters in Gebrauch übergeben).
  • Der Mieter ist für die Einhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Mitreisenden und vorgenannten Dritten verantwortlich. Zuwiderhandlungen werden dem Mieter zugerechnet.
  • Durch die Reservierung kommt zwischen den Parteien ein verbindlicher Mietvertrag zustande.
  • Der Vermieter, in diesem Fall die Partner von V.O.F. Kiosk Koppers, werden bei der Betriebsführung von den Mitarbeitern unterstützt, die daher unter anderem berechtigt sind, auf die Einhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu reagieren.

 

Der Preis

  • Der Mietpreis und etwaige Nebenkosten, die der Mieter zu tragen hat, werden im Voraus vereinbart, ebenso die Befugnis zu zwischenzeitlichen Preisänderungen.

 

Bootsmietdauer

  • Bei Überschreitung der vereinbarten Ankunftszeit wird ein zusätzlicher Geldbetrag gemäß den zu diesem Zeitpunkt gültigen Mietpreisen berechnet. Dieser Betrag wird ohne Mahnung oder sonstige Benachrichtigung fällig und ist sofort fällig und zahlbar.
  • Das reservierte Boot muss vom Mieter spätestens zu dem in der Buchung angegebenen Zeitpunkt abgeholt werden. Eine verspätete Ankunft des Mieters zur Abholung des Bootes, aus welchen Gründen auch immer, bedeutet eine Verkürzung der Mietzeit und berechtigt den Mieter nicht zur Rückerstattung (möglicherweise eines Teils) des Mietpreises.
  • Mit anderen Worten eine spätere tatsächliche Abreise hat keinen Einfluss auf die vereinbarte Rückgabezeit, führt nicht zu einer Minderung des vereinbarten Mietpreises und berechtigt daher nicht zur Verschiebung der vereinbarten Rückgabezeit.
  • Wenn Sie ohne gegenteilige Mitteilung später als 15 Minuten nach der vereinbarten Startzeit anreisen, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Reservierung ohne Rückerstattung der Mietgebühr zu stornieren, und der Vermieter ist berechtigt, das reservierte Boot weiter zu vermieten .
  • Der Vermieter haftet nicht für die verspätete Ankunft des vom Mieter reservierten Bootes. Wenn er nicht rechtzeitig zurückkommt, können Sie in Absprache mit dem Vermieter einen anderen Bootstyp mit einem möglicherweise anderen Mietpreis wählen, oder Sie können in Absprache warten und sich für eine andere Mietdauer entscheiden.
  • Im Falle einer Panne ist der Vermieter unverzüglich, möglichst telefonisch, unter Angabe der Bootsnummer und Art der Störung zu informieren, damit der Schaden behoben werden kann. Im Pannenfall wird die Miete nicht erstattet.

 

Kaution

  • Die Kaution beträgt 100 € pro Boot oder sonst wie vom Vermieter festgelegt.
  • Der Mieter erhält vom Vermieter eine Quittung über den Kautionsbetrag, die dem Vermieter bei Rückgabe auszuhändigen ist.
  • Bei Vorlage des oben genannten Nachweises wird die Anzahlung zurückerstattet oder nicht. teilweise oder vollständig erstattungsfähig.
  • Eine eventuelle Überschreitung des Mietpreises wird mit der Kaution zusätzlich zu einer evtl. Nachzahlung abgerechnet.
  • Bei Verstößen gegen die Regeln und im Falle von Schäden, die Dritten zugefügt werden, ist der Vermieter berechtigt, die Miete vorzeitig ohne Rückerstattung der Miete und/oder Kaution zu kündigen.

 

Zahlungsbedingungen

  • Die Buchung über die Website muss im Voraus per Bank bezahlt werden.
  • Der Mieter hat die vereinbarten Anzahlungen als Anzahlung und/oder die Kosten für eine vereinbarte Änderung der Mietdauer und/oder des Bootstyps vor Abreise in bar zu leisten.
  • Alle zusätzlichen Zahlungen oder tRückerstattungen werden in bar abgerechnet.
  • Schäden und/oder Reparaturen, die vom Vermieter in Rechnung gestellt werden, müssen innerhalb von 2 Wochen bar bezahlt und/oder mit der Kaution verrechnet und/oder per Banküberweisung bezahlt werden.

 

Stornierung

  • Bei schlechtem Wetter ist es möglich, die Reservierung gegen Zahlung eines zusätzlichen Preises in eine überdachte Kreuzfahrt umzubuchen, ein reduzierter Preis wird nicht abgerechnet.
  • Aufhebungen des Mietvertrages sind dem Vermieter schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.
  • Im Falle einer Stornierung werden die Buchungskosten in Höhe von 10,00 €, unabhängig davon, ob sie bei der Buchung bereits angegeben wurden, vom Vermieter fällig. Werden diese Buchungskosten bei der Buchung nicht gesondert ausgewiesen, gelten sie als im Mietpreis enthalten.
  • Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Miete durch den Vermieter unmittelbar nach dem Segeln wegen unzureichender Beherrschung der Fähigkeiten des Steuermanns schuldet der Mieter eine Entschädigung in Höhe von mindestens 10 € und der bereits genutzten Mietzeit.
  • Zusätzlich zu den fälligen Buchungskosten im Falle einer Stornierung des Mietvertrages durch den Mieter eine Entschädigung von:
  • 0 % der Miete exklusive Buchungskosten bis 1 Woche vor Mietbeginn.
  • 50 % des Mietpreises exklusive der Buchungskosten bis 48 Stunden vor Mietbeginn.
  • 100 % des Mietpreises exklusive der Buchungskosten innerhalb von 48 Stunden vor Mietbeginn.

 

Verpflichtung des Vermieters

  • Zu Beginn der Mietzeit stellt der Vermieter dem Mieter das Boot in gutem Zustand zur Verfügung.
  • Der Vermieter gibt dem Mieter klare Anweisungen zum Betrieb des Bootes.
  • Der Vermieter übergibt dem Mieter eine Segelroutenkarte und erklärt diese.
  • Der Vermieter verpflichtet sich, das Schiff gegen die gesetzliche Haftpflicht zu versichern.

 

Pflicht des Mieters

  • Der Mieter oder einer seiner Mitreisenden muss als Fahrer das Boot gut beherrschen. Ist dies nicht der Fall, muss auf Wunsch des Vermieters eventuell auch jemand, der die Segelkunst besser beherrscht, das Ruder übernehmen. Reichen nach Ansicht des Vermieters die Fahrkünste des Fahrers nicht aus, ist der Vermieter berechtigt, die Miete vorzeitig zu beenden. Das Mindestalter des Bootsführers muss 16 Jahre betragen.
  • Der Mieter hat sich vorab über die vom Vermieter zur Verfügung gestellte Segelroutenkarte und/oder Segelroutenanleitung zu informieren und diese auf den Segeltörn mitzunehmen.
  • Der Mieter muss den Zustand des Schiffes vor Abfahrt genehmigen, und der Mieter überprüft das Schiff auch auf das Vorhandensein eines Segelbaums. Wenn der Mieter abreist, ohne Schäden und/oder Mängel zu melden, gilt das Schiff einschließlich Zubehör als in gutem Zustand.
  • Der Mieter nutzt das Schiff mit der gebotenen Sorgfalt und einem guten Skipper und in Übereinstimmung mit dem Bestimmungsort.
  • Der Mieter darf das Wasserfahrzeug ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters nicht in Gebrauch lassen. Das Untervermieten oder Verleihen eines Mietbootes ist nicht gestattet.
  • Der Mieter verpflichtet sich, das Boot innerhalb der vorgegebenen Mietzeit mit allem Zubehör und im erhaltenen Zustand termingerecht am Übernahmeort zurückzugeben.
  • Der Mieter verpflichtet sich, die für den Bootstyp angegebene maximale Personenzahl pro Boot während der Bootsfahrt nicht zu überschreiten.
  • Wird vom Mieter ein Schaden gleich welcher Art und/oder Umstände festgestellt, die vernünftigerweise zu einem Schaden führen könnten, oder wenn ein Schaden durch den Mieter verursacht wird, muss der Mieter dies dem Vermieter so schnell wie möglich mitteilen.
  • Der Mieter hat die Anweisungen des Vermieters zur Erhaltung des Wasserfahrzeugs und der Rechte des Vermieters einzuhalten.
  • Bei einer Panne muss der Vermieter ggf. unter Angabe der Bootsnummer und der Art der Störung telefonisch zu informieren, damit der Schaden behoben werden kann. Im Pannenfall wird die Miete nicht erstattet.
  • Der Mieter ist verpflichtet, die nachfolgend in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Spielregeln und Verkehrsregeln auf dem Wasser einzuhalten.
  • Der Mieter ist für Mitreisende verantwortlich, auch im Hinblick auf die Einhaltung aller in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Regeln und Vorschriften. Zuwiderhandlungen von Mitreisenden werden dem Mieter zugerechnet. Alle Bestimmungen, in denen der Mieter genannt wird, gelten sinngemäß auch für alle Mitreisenden.

 

Haftung

  • Der Mieter haftet für Schäden, Folgeschäden und/oder Verlust des Wasserfahrzeugs samt Zubehör,soweit nicht von der Versicherung gedeckt, die während der Zeit entstanden sind, in der der Mieter das Wasserfahrzeug in seinem Besitz hat.
  • Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden infolge von Tod, Körperverletzung, Unfall, Verletzung, Zerstörung, Verlust oder Diebstahl, die während oder infolge der Bootsmiete oder aufgrund von Kollisionen verursacht wurden.
  • Der Mieter stellt den Vermieter von allen Schäden Dritter und Mitreisenden frei, für die der Vermieter nach dem Gesetz haftbar sein kann und für die die Haftpflichtversicherung nicht vom Vermieter gedeckt werden kann.
  • Der Mieter stellt den Vermieter von allen Schäden an Booten, Zubehör und/oder anderen Schadensersatzansprüchen von Mitreisenden und/oder Dritten frei, beispielsweise (aber nicht beschränkt auf) Schäden aufgrund von Bußgeldern, Verstößen, Straftaten, Verlust und /oder vermisste Personen .
  • Der Mieter stellt den Vermieter von allen Bußgeldern, Verwaltungssanktionen, Transaktionen usw. frei, die dem Vermieter wegen Straftaten oder Verstößen auferlegt werden können, die der Mieter und/oder Fahrer und/oder Mitfahrer während der Mietzeit begangen haben.</li >
  • Der Mieter haftet für Schäden und Kosten, die nicht durch die Haftpflichtversicherung gedeckt sind und die daraus resultieren, dass die Anweisungen des Vermieters zur Erhaltung des Wasserfahrzeugs und zur Wahrung der Rechte des Vermieters nicht befolgt werden.</li >
  • Der Vermieter haftet nicht für Sach- und/oder Körperschäden des Mieters und seiner Mitreisenden, auch verursacht durch (aber nicht beschränkt auf) Fahrlässigkeit, Vandalismus, rüpelhaftes Verhalten, Alkoholkonsum usw., z. B. Hände und Finger zwischen Boot und Verbau, Stürze beim Ein- und Aussteigen, Ausrutschen im Boot, Untertauchen im seichten Wasser, etc. etc.
  • Der Mieter muss sich um jegliche Rettungsausrüstung wie z. Schwimmwesten für sich und die Mitreisenden. Der Vermieter haftet nicht für Unfälle infolge mangelnder Beherrschung der Schwimmkunst.
  • Der Mieter haftet für Schäden, die an Booten und/oder Zubehör des Vermieters verursacht werden.
  • Die Haftungs- und Freistellungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters oder seiner leitenden Angestellten.

 

Spielregeln auf dem Wasser

  • Das Mitbringen und Konsumieren von alkoholischen Getränken ist nicht gestattet.
  • Das Tauchen vom Boot ist nicht erlaubt, das Wasser um Giethoorn ist an den meisten Stellen sehr flach.
  • Während des Schwimmens im Wasser ist es verboten, sich von einem Boot mitziehen zu lassen, beispielsweise mit oder ohne Seil.
  • Hände, Finger und alle Gliedmaßen müssen im Boot bleiben, damit sie nicht stören.
  • Das Schleppen oder Schieben anderer Wasserfahrzeuge ist nicht gestattet.
  • Das Batteriefach darf nicht geöffnet und/oder zur Aufbewahrung persönlicher Gegenstände verwendet werden.
  • Im Falle einer Panne ist der Vermieter unverzüglich, möglichst telefonisch, unter Angabe der Bootsnummer und Art der Störung zu informieren, damit der Schaden behoben werden kann.
  • Es wird empfohlen, beim Schwimmen Schwimmschuhe oder ähnliches zu tragen, um Verletzungen an Füßen und Beinen zu vermeiden, beispielsweise durch das Vorhandensein von beispielsweise Müll, Ästen, Muscheln, Muscheln usw. auf dem Boden des Badeortes.< /li>
  • Es ist verboten, sowohl auf dem Schutzbügel des Außenbordmotors als auch auf dem Motor zu sitzen.
  • Der Bootsführer muss alleine und nicht mit mehreren Personen auf der Skipperbank sitzen, um das Boot zu steuern. Auf Booten mit Steuerrad, wie z. B. Konsolenbooten und elektrischen Schaluppen, sollte der Fahrer allein und mittig hinter der Steuerkonsole sitzen, d. h. mit den Füßen links und rechts von der Konsole. Dieser Fahrer muss dann gleichzeitig Lenkrad und Gashebel betätigen.
  • Bei Verschmutzungen im Propeller des Motors muss dieser vom Fahrer selbst entfernt werden, dazu muss zuerst das Stromversorgungskabel zu den Batterien abgeklemmt und/oder der Zündschlüssel aus dem Zündschloss abgezogen werden sperren.</ li>

 

Verkehrsregeln auf dem Wasser

  • Der Mieter ist an die geltenden Verkehrsregeln auf dem Wasser gebunden.
  • Die maximale Segelgeschwindigkeit in der Altstadt von Giethoorn beträgt 6 km/h.
  • Das Mindestalter zum Führen eines Motorbootes beträgt 16 Jahre.
  • Zwischen Pfosten 1 und Pfosten 5 im Dorfkanal herrscht Einbahnverkehr.
  • Der Mieter muss langsamer fahren, wenn er sich belebten Orten und Kreuzungen nähert, insbesondere im Dorfkanal und dem Schifffahrtskanal „Beukers-Steenwijk“.
  • Der Verkehr im Dorfkanal hat Vorrang vor den Seitenkanälen.
  • TourbootSegelboote und Segelboote haben immer Vorfahrt, auch wenn sie ein besonderes Manöver wie Rückwärtsfahren und Wenden machen.

 

Sonstige Bestimmungen

  • Im Falle eines Verstoßes und auch im Verdachtsfall eines möglicherweise künftigen Verstoßes gegen die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Regeln sind der Vermieter sowie die von ihm beschäftigten Mitarbeiter, unabhängig davon, ob sie als Tourskipper beschäftigt sind oder nicht, verantwortlich , auf einem Boot unterwegs sind, und die zuständige Behörde ist auch berechtigt, die Miete jederzeit, auch vor Antritt der Bootsfahrt, einseitig ohne Rückerstattung des Mietpreises und/oder der Kaution zu kündigen.
  • Der Bootsführer muss das Schiff gut beherrschen. Ist dies nicht der Fall, muss auf Verlangen des Vermieters oder der zuständigen Behörde auch jemand, der die Segelkunst besser beherrscht, das Ruder übernehmen. Reichen nach Ansicht des Vermieters die Lenkungskompetenzen des Mieters nicht aus, ist der Mieter berechtigt, das Mietverhältnis vorzeitig zu kündigen.
  • Bei Schäden an Dritten oder am Boot selbst ist der Vermieter berechtigt, die Miete vorzeitig ohne Rückerstattung der Miete und/oder Kaution zu beenden.

 

Rechtswahl

  • Diese Vereinbarung und alle Streitigkeiten unterliegen ausschließlich niederländischem Recht.